Bodenplatte

Bei brennbaren Fußbodenmaterialien (z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bodenplatte aus nicht brennbarem Material vorgeschrieben. Die kann zum Beispiel aus Fliesen, Sicherheitsglas, Schiefer oder Stahlblech bestehen. Die Bodenplatte muss die Feuerraumöffnung des Kaminofens vorne um mindestens 50 Zentimeter und seitlich um mindestens 30 Zentimeter überragen. Die feuerfesten Unterlagen, die den Fußboden vor fliegenden Funken oder herabfallender Glut bei einem geöffneten Kaminofen schützen, lassen sich unter zahlreichen Bezeichnungen finden. Sie werden als Bodenplatten, Vorlegeplatten und Funkenschutzplatten bezeichnet und sind in unzähligen Formen, Materialien und Farben erhältlich: als Quadrat, Fünfeck, Viertelkreis, Sechseck, Ellipse, Rundbogen, Kreisabschnitt, Halbkreis und in vielen weiteren Formen aus Glas, Stahlblech, Marmor, Schiefer, Stein oder als Fliese.