Abnahme

In Deutschland müssen Sie Ihren Kaminofen vor Inbetriebnahme beim zuständigen, bevollmächtigten Schornsteinfegermeister zur Abnahme anmelden. Wurden alle Vorschriften beim Anschluss des Kaminofens eingehalten, wird die Inbetriebnahme der Feuerstelle genehmigt.